Rasen Mähen und Ruhezeiten
Wann darf man Rasenmähen ?
Das Gute zuerst, wer mit einem Handrasenmäher seinen Rasen mähen will, der kann das immer, sogar in der Nacht, ausser die Gemeindesatzung sieht anderes vor ;-)
Die Maschinenlärmschutzverordnung sieht für Wohngebiete, für Erholungsgebiete, für Kur-, Pflege- und Krankenhausgelände sowie für Fremdenbeherbergungsgebiete zeitliche Einschränkungen für lärmerzeugende Gartengeräte vor.
An Sonntagen und Feiertagen ist der Betrieb verboten. An Werktagen ist der Betrieb zwischen 20 Uhr und 7 Uhr untersagt. Besonders starke Lärmerzeuger dürfen auch nur von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr im Freien betrieben werden.
Beim Rasenmäher gibt es aber Ausnahmen, insbesondere beim neueren, modernen Elektrorasenmäher. Elektrorasenmäher mit dem grün-blauen Umweltzeichen ( Pflanze mit EU Sternen ) können an Werktagen, dazu zählt auch der Samstag, von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.
Allerdings lohnt hier auch ein Blick in die jeweilige Gemeindeverordnung, hier können die Verordnungen verschärft sein.
Will man es sich aber mit der Nachbarschaft nicht verärgern, dann sollte man schon die Mittagszeit als Ruhezeit einhalten. Das Rasenmähen bei hoher Sonneneinstrahlung tut ja auch dem Rasen nicht so gut und einen Sonnenbrand holt man sich auch leichter in der Mittagszeit. Und bezüglich Lärmerzeugung ist ein Elektrorasenmäher sicherlich dem lauteren Benzinrasenmäher vorzuziehen. Nicht umsonst ist der Elektrorasenmäher das am häufigsten gekaufte Gartengerät !
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